Arbeitsrecht

Als Leiterin sind Sie auch in Absprache mit dem Träger für das Arbeitsrecht für die Kita-Angestellten zuständig. Zum Thema „Arbeitsrecht“ gibt es vieles, was zu beachten ist. In dieser Rubrik erhalten Sie wichtige Hinweise darüber, wie Sie am besten mit Personalmangel in Krankheitsfällen, Abmahnungen oder Fortbildungsanspruch Ihrer Mitarbeiter umgehen können. Außerdem geben wir Ihnen Tipps bezüglich der gesetzlichen Bestimmungen für Arbeitsplätze am PC, nennen Ihnen die Rechte und Pflichten schwangerer Mitarbeiterinnen und vieles mehr.

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„Dazu hab’ ich keine Lust!“ – Konsequenzen einer Arbeitsverweigerung
Vielleicht hatten Sie als Leiterin in Ihrem Team auch schon einmal Ärger mit Mitarbeiterinnen, die sch nicht an Ihre Anweisungen gehalten haben. Lesen Sie hier, wie Sie mit einem solchen Verhalten rechtssicher umgehen.

 

„Tschüss, ich bin dann beim Arzt!“ – Arztbesuche während der Arbeitszeit
Krank werden kann jeder und routinemäßige Arzt- und Zahnarztbesuche stehen auch Ihren Kolleginnen zu. Zu Konflikten zwischen Mitarbeiterinnen und KiTa-Leitung kommt es allerdings immer wieder bei der Frage, ob Arztbesuche während der Arbeitszeit stattfinden dürfen.

 

Erkältungswelle? So bekommen Sie kurzfristigen Personalmangel in den Griff
Jetzt im November haben wahrscheinlich auch Sie in Ihrer Einrichtung mit der herannahenden Erkältungswelle zu kämpfen. Sicher gehören kranke Kinder, aber auch kranke Erzieherinnen ins Bett und nicht in die KiTa. Sie als Leiterin bekommen aber erhebliche Probleme, wenn in Ihrer KiTa mehrere Erzieherinnen krankheitsbedingt ausfallen. Erfahren Sie hier, wie Sie rechtssicher mit plötzlichem Personalmangel umgehen.

 

Das sollten Sie als Erzieherin über die Rente wissen
Die Lebensarbeitszeit wird künftig länger andauern, die Rentenhöhe wird geringer. Trotzdem bleibt für die meisten die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule der Versorgung. Für Sie als Erzieherin sind daher die folgenden Informationen wichtig.

 

Schwangerschaft in der Probezeit: In diesen Fällen besteht Kündigungsschutz
Vielfach nehmen Sie zum Beginn des neuen Kindergartenjahres nicht nur neue Kinder, sondern auch neue Mitarbeiterinnen in Ihre KiTa auf. Ihr Träger wird normalerweise eine Probezeit von 6 Monaten vereinbaren, nach der Sie entscheiden können, ob die neue Kollegin in Ihr Team passt oder nicht. Kompliziert wird es, wenn Ihnen die „Neue“ während der Probezeit mitteilt, dass sie ein Baby bekommt.

 

Schwerbehindertenrecht – Was Sie als Leiterin darüber wissen müssen
Das Schwerbehindertenrecht beinhaltet zweierlei: Die Pflichten für Ihre Kindertageseinrichtung und die Rechte von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen. Häufig wissen gerade Kindertageseinrichtungen wenig über das Schwerbehindertenrecht. Fühlen Sie sich ausreichend informiert? Ich stelle Ihnen hier die wesentlichen und für Kindertageseinrichtungen relevanten Inhalte kurz und verständlich dar.

 

Resturlaub aus dem Vorjahr – Bitte unverzüglich in Anspruch nehmen
Vielleicht ist es auch in Ihrer KiTa so: Nicht immer gelingt es, dass alle Mitarbeiterinnen ihren gesamten Jahresurlaub im jeweiligen Kalenderjahr nehmen können. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders und auch nicht im Interesse Ihres Arbeitgebers. Daher stellt sich Ihnen als Leiterin natürlich die Frage: Was passiert, wenn Kolleginnen noch Resturlaub aus dem Vorjahr haben?

 

Weihnachtszeit – Erkältungszeit: Darauf müssen Sie bei Krankmeldungen achten
Mit dem vorweihnachtlichen Schmuddelwetter beginnt auch die Erkältungszeit. Nicht nur Kindernasen beginnen zu laufen, auch Sie und Ihre Mitarbeiterinnen laufen natürlich Gefahr, sich zu erkälten. Sie als Leiterin haben die Aufgabe, kranke Mitarbeiterinnen ins Bett zu schicken. Denn Ihre Kolleginnen müssen bei ihrer Arbeit mit den Kindern alle Sinne beieinander haben. Dennoch muss die Arbeit in der KiTa planbar bleiben. Darum müssen Ihre Mitarbeiterinnen bei Krankmeldungen einige Spielregeln beachten.

 

Außerordentliche Kündigung – Welche Gründe und Anlässe Sie kennen sollten
Gibt es Gründe, die eine außerordentliche Kündigung von Mitarbeiterinnen rechtfertigen? Diese Frage kommt auch vor Arbeitsgerichten immer wieder zum Tragen. Lesen Sie hier, welche Anlässe eine „außerordentliche“ Kündigung gegenüber Mitarbeiterinnen rechtfertigen.

 

Wer ist hier der Boss? Direktionsrecht und was Sie daraus machen können
Als Leiterin sind Sie in Ihrer KiTa zwar nicht der Arbeitgeber. Das ist der Träger Ihrer Einrichtung. Dieser erwartet aber, dass Sie Mitarbeiterfragen überwiegend allein bewältigen. Daher haben Sie als direkte Vorgesetzte auch das Recht, Weisungen auszusprechen. Wie weit dieses Weisungs- oder Direktionsrecht geht, lesen Sie hier.

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Die neuen PRO Kita Wochenfahrpläne sind da! (17.05.2012)

Diese Woche dreht sich alles um Steine und was man damit anstellen kann.

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