Chronisch kranke Kinder haben es oft nicht leicht. Daher ist der Besuch einer „normalen“ Kita wünschenswert. Die Aufnahme solcher Kinder stellt Sie und Ihr Team vor besondere Herausforderungen und wirft auch rechtliche Fragen auf, die im Folgenden beantwortet werden sollen.
Sophie, 3 Jahre alt, möchte gern in den Kindergarten „Regenbogenland“ gehen. Allerdings leidet sie unter einem Herzfehler. In der Kita müsste sie regelmäßig Medikamente einnehmen. Außerdem müssten die Erzieherinnen darauf achten, dass sich Sophie nicht anstrengt, nicht rennt und keine schweren Sachen hebt. Die Leiterin fragt sich, wer eigentlich die Verantwortung trägt, wenn Sophie in der Kita etwas passiert.
Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, schwer chronisch kranke Kinder, die während der Kita-Zeit regelmäßig mit Medikamenten versorgt werden müssen oder unter erheblichen Einschränkungen leiden, in Ihrer Kita aufzunehmen. Sie müssen im Einzelfall abwägen, ob Sie sicherstellen können, dass das kranke Kind angemessen betreut und versorgt wird. Auch diese Kinder sind gesetzlich unfallversichert.
Während des Aufenthalts des Kindes in der Kita nehmen Sie die elterliche Sorge wahr. Das heißt, Sie dürfen alle Aufgaben übernehmen, die Ihnen aufgrund einer ärztlichen Verordnung durch die Eltern übertragen wurden. Sie müssen genau in Ihre Aufgaben eingewiesen werden, sodass Sie diese zweifelsfrei ausführen können. Des Weiteren muss gewährleistet sein, dass die Versorgung des kranken Kindes Sie in der Ausübung Ihres Betreuungsauftrags gegenüber den anderen Kindern nicht einschränkt. Außerdem muss der Träger Ihrer Einrichtung der Aufnahme eines chronisch kranken Kindes zustimmen.
Handeln Sie entsprechend den folgenden Empfehlungen, dann sind Sie bei der Aufnahme von chronisch kranken Kindern auf der sicheren Seite:
Wollen Eltern ihr schwer krankes Kind in Ihrer Kita anmelden, sollten Sie klarmachen, dass das nur möglich ist, wenn auf beiden Seiten mit absolut „offenen Karten“ gespielt wird. Sie müssen genau wissen, unter welchen Krankheiten das Kind leidet. Bitten Sie um die Erlaubnis, sich persönlich mit dem behandelnden Arzt über den geplanten Kita-Besuch zu unterhalten. Nur so können Sie abschätzen, ob Sie das Kind aufnehmen können.
Bitten Sie die Eltern oder ggf. den behandelnden Arzt, Ihnen genau zu erklären, wie Sie mit dem Kind umzugehen, wie Sie sich in Notfällen zu verhalten und welche Medikamente Sie wie zu verabreichen haben. Lassen Sie sich diese Anweisungen auf jeden Fall schriftlich geben.
Schwierig wird es, wenn Sie z. B. ein Kind mit Diabetes in Ihre KiTa aufnehmen sollen. Bei der Messung des Blutzuckers werden Sie an die Grenzen dessen kommen, was Sie im normalen KiTa-Alltag leisten können. Eine so weit gehende medizinische Betreuung sollte von Ihnen nicht übernommen werden. Sie können den Eltern aber anbieten, dass diese oder eine Pflegekraft zu bestimmten Zeiten in die KiTa kommen und die pflegerischen Tätigkeiten übernehmen.
Entscheiden Sie sich für die Aufnahme von chronisch kranken Kindern, muss Ihr gesamtes Team hierüber informiert werden. Wichtig ist, dass alle Kolleginnen wissen, worauf sie bei dem Kind achten müssen.
Praxistipp: Je nachdem, wie groß Ihre KiTa ist, bietet es sich an, im Personalraum einen „Steckbrief“ der kranken Kinder aufzuhängen, sodass jeder weiß, worauf er achten muss, was im Notfall zu tun und wer zu informieren ist.
Die Entscheidung, ein chronisch krankes Kind zu betreuen, können Sie und Ihre Kolleginnen nicht eigenmächtig treffen. Informieren Sie Ihren Träger über die Anfrage und stimmen Sie mit ihm ab, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches Kind Ihre Einrichtung besuchen darf.
Wenn Sie diese Empfehlungen befolgen, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und können einem schwer kranken Kind eine unbeschwerte KiTa-Zeit ermöglichen.