So gehen Sie rechtssicher mit aggressiven Eltern um

Sicherlich ist auch in Ihrer Einrichtung Elternarbeit herzlich willkommen. Engagierte Eltern, die sich konstruktiv in den KiTa-Alltag einbringen, sind eine Bereicherung. Vielleicht mussten aber auch Sie schon die Erfahrung machen, dass Eltern auch anders können. Lesen Sie hier, wie Sie mit Eltern, die sich in der KiTa aggressiv oder gewalttätig verhalten, rechtssicher umgehen.

Praxisbeispiel

Die Eltern der kleinen Maya leben in Scheidung. Der Vater hat ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht. Schon mehrfach ist er – außerhalb dieser Besuchsregelung – in der KiTa aufgetaucht, um seine Tochter abzuholen. Als die Gruppenleiterin das auch diesmal ablehnt, flippt der Vater völlig aus, beschimpft die Gruppenleiterin, schubst die zur Hilfe eilende Einrichtungsleiterin gegen die Wand und verlangt weiter lautstark die Herausgabe seines Kindes.

Rechtlicher Hintergrund

Der Kindergartenvertrag verpflichtet die Eltern, die Regeln in Ihrer Einrichtung einzuhalten. Als Leiterin der Einrichtung tragen Sie die Gesamtverantwortung für den täglichen Ablauf in der KiTa und üben daher auch das Hausrecht aus. Das heißt, Sie können aggressiven Eltern, die die Abläufe im Kindergarten massiv stören, ein Hausverbot erteilen und zu dessen Durchsetzung polizeiliche Hilfe in Anspruch nehmen. Den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, § 123 Strafgesetzbuch (StGB), erfüllt nicht nur derjenige, der ein fremdes Grundstück gegen den Willen des Inhabers des Hausrechts betritt, sondern auch derjenige, der einer Weisung, das Haus zu verlassen, nicht nachkommt.

Was bedeutet das für Sie?

Als letztes Mittel haben Sie die Möglichkeit, aggressive Eltern, die sich massiv im Ton vergreifen, mit Gewalt drohen oder gewalttätig werden, aus der KiTa zu weisen und ein Hausverbot auszusprechen. Weigert sich der Betroffene, sollten Sie die Polizei um Hilfe bitten.

Das ist zu tun

Gehen Sie anhand folgender Schritte mit aggressiven Eltern um und versuchen Sie, in der Situation deeskalierend zu wirken.

1. Schritt: Versuchen Sie, die Situation zu beruhigen

Die Verhängung eines Hausverbots gegenüber Eltern sollte für Sie immer nur das letzte Mittel sein. Versuchen Sie, die Situation zu beruhigen, indem Sie sich das Anliegen zunächst einmal anhören und anbieten, die Angelegenheit in Ruhe zu besprechen.

2. Schritt: Bitten Sie den Betroffenen, die KiTa zu verlassen

Lassen Sie sich aber nicht auf heftige Diskussionen ein und bitten Sie den erregten Elternteil zunächst einmal freundlich, die KiTa zu verlassen und dann einen Termin zu vereinbaren, bei dem das Problem diskutiert werden kann.

3. Schritt: Sprechen Sie ein Hausverbot aus

Reagiert der Betreffende nicht und verhält er sich nach wie vor beleidigend und / oder aggressiv, sollten Sie ein Hausverbot aussprechen und unmissverständlich klarmachen, dass er nunmehr sofort die KiTa zu verlassen hat und sich bei Zuwiderhandlung strafbar macht.

4. Schritt: Rufen Sie die Polizei zur Hilfe

Sollte der Eindringling Ihrer Aufforderung, die KiTa zu verlassen, nicht nachkommen, sollten Sie nicht zögern, die Polizei zu rufen und um Unterstützung zu bitten. Schildern Sie die Situation und verweisen Sie auf das von Ihnen ausgesprochene Hausverbot.

5. Schritt: Erstatten Sie Strafanzeige

Wurde der aggressive Besucher mit Hilfe der Polizei aus der Einrichtung entfernt, müssen Sie überlegen, wie Sie sich weiterhin verhalten. Informieren Sie den Träger Ihrer KiTa und überlegen Sie gemeinsam, ob Sie Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, eventuell auch wegen Nötigung oder Körperverletzung stellen. In jedem Fall sollten Sie auf einer Entschuldigung bestehen.

6. Schritt: Prüfen Sie eine außerordentliche Kündigung des KiTa-Vertrags

Außerdem sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Träger überprüfen, ob es Ihnen und den Kindern nach einem solchen Auftritt zuzumuten ist, das betroffene Kind weiter zu betreuen und mit dem so massiv aufgetretenen Elternteil weiter zusammenzuarbeiten. Es besteht die Möglichkeit, den KiTa-Vertrag von Seiten der Einrichtung – fristlos – zu kündigen. Die Kündigung sollte immer nur das letzte Mittel sein. Schließlich werden das Kind und der „friedliche“ Elternteil für ein Verhalten bestraft, auf das sie keinen Einfluss haben.

Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, auf den kooperativen Elternteil dahingehend einzuwirken, dass er – im Wege der einstweiligen Verfügung – gerichtlich klären lässt, dass der aggressive Elternteil nicht mehr in die KiTa kommen und das Kind abholen darf. Hilft alles nichts, bleibt manchmal nur die Vertragskündigung.

Berücksichtigen Sie bei dieser „harten Gangart“, dass aggressive Personen den Ihnen anvertrauten Kindern Angst machen. Das dürfen Sie nicht zulassen.