So gelingt die Kooperation mit Ihrem Elternbeirat im Kindergarten

Klären Sie mit den Eltern bereits vor der Wahl die Rechte und Pflichten des Elternbeirats ab. Hier finden Sie übersichtlich dargestellt, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben der Elternbeirat in Kita und Kindergarten hat. Zudem finden Sie Informationen und Anregungen zum Einsatz der Beratungsfunktion, die der Elternbeirat im Kindergarten ausüben soll.

Elternbeirat im Kindergarten: Schildern Sie die Aufgaben realistisch

Klären Sie die Eltern rechtzeitig über die Aufgaben auf, die der Elternbeirat hat. Nutzen Sie den Informationsabend für eine Kurzinformation der neuen Eltern oder geben Sie allen Eltern ein Informationsschreiben, auf dem Sie die zentralen Aufgaben des Elternbeirats im Kindergarten mit Beispielen darstellen.

Aufgaben des Elternbeirats sind folgende:

  • Der Elternbeirat in Kindergarten oder Kita soll sich als Bindeglied zwischen Leiterin, pädagogischem Personal und Eltern verstehen.
  • Er soll Kontakte unter den Eltern anbahnen und gegenseitigen Austausch ermöglichen.
  • Der Elternbeirat soll sich bei Konflikten zwischen Eltern und Kindertageseinrichtung vermittelnd einschalten.

Sagen Sie den Eltern auch, welches keinesfalls die Aufgaben eines Elternbeirats sind. Manche Eltern haben unrealistische Erwartungen an die Funktion eines Beirats und sind nach der Wahl enttäuscht, weil sich ihr Einfluss als nicht so weitreichend darstellt wie erhofft. Diese Aufgaben richten sich nicht an den Elternbeirat:

  • Der Elternbeirat im Kindergarten bestimmt nicht die Elternbeiträge.
  • Er hat keinen Einfluss darauf, welches Personal Träger und Leiterin einstellen.
  • Der Elternbeirat kann die pädagogischen Schwerpunkte nicht verändern.
  • Er hat keinen Einfluss darauf, welche Kinder aufgenommen werden.

Stellen Sie die Beratungsfunktion des Elternbeirats im Kindergarten dar

In allen Bundesländern hat der Elternbeirat nur eine beratende Funktion und keine Entscheidungsbefugnisse. Dies sollten die Eltern vor der Wahl unbedingt von Ihnen erfahren. Als Leiterin haben Sie jedoch zahlreiche Möglichkeiten, die Beratung des Elternbeirats in Anspruch zu nehmen und somit von Anfang an auf gute Kooperation zu bauen. Die beratende Funktion ist eine große Chance für Ihre Einrichtung, denn die Elternbeiräte stehen positiv hinter Ihrer Einrichtung, und sie geben Ihnen gerne eine ehrliche und differenzierte Rückmeldung. Lassen Sie sich z. B. von Ihrem Elternbeirat in folgenden Angelegenheiten beraten:

  • Feedback zum geplanten Fragebogen für die Elternbefragung,
  • Beratung bei den Themen für die diesjährigen Elternabende,
  • Beurteilung der Ausflugsziele,
  • Ideenquelle für gemeinsame Eltern-Kind-Aktionen,
  • Bindeglied zu anderen Eltern im Stadtteil,
  • Sponsoring-Mittler (Firmen, Arbeitsstellen der Eltern als Unterstützungsmöglichkeit für Kita),
  • Ressource für ergänzende Bildungsangebote (Besuch auf Bauernhof der Eltern, in der Schreinerei etc.).

Erklären Sie den Eltern ihr Anhörungsrecht

Die meisten Gesetze der unterschiedlichen Bundesländer räumen dem Elternbeirat ein Anhörungsrecht ein, wenn wichtige Entscheidungen anstehen. Vor wichtigen Entscheidungen sollten Sie den Elternbeirat rechtzeitig informieren. Als wichtige Entscheidungen sind z. B. die folgenden Anlässe anzusehen:

  • Aufnahmekriterien der Einrichtung,
  • Veränderungen bei der Zielgruppe, konzeptionellen Inhalten, Öffnungszeiten oder Ferienschließzeiten,
  • Erhöhung der Elternbeiträge,
  • Veränderung in der Gruppenstärke,
  • Bauliche oder räumliche Veränderungen.

Nach der Elterninformation haben Sie Ihre Pflicht erfüllt. Nun liegt es am Elternbeirat, ob er sich zur bevorstehenden wichtigen Entscheidung äußern möchte oder nicht. Versuchen Sie nach Möglichkeit, einen Konsens mit den Elternvertretern zu erwirken. Dies hat eine wesentlich bessere öffentliche Wirkung für Ihre Einrichtung. Doch auch dann, wenn der Elternbeirat Ihre Entscheidung nicht toleriert, kann er die Sache nicht ändern. Enge Kooperation mit dem Elternbeirat ohne Missverständnisse – das kann gelingen, wenn Sie noch vor der Wahl die Rechte und Pflichten klar darstellen.


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