Starke Kinder im Hort – So geht’s

Schulkinder entwickeln mit zunehmendem Alter immer mehr Selbstständigkeit. Im Hort kann es nicht mehr Ihre Aufgabe sein, die Kinder lückenlos zu beaufsichtigen. Denn sie brauchen Freiräume und Herausforderungen, um sich altersgerecht entwickeln zu können. Mut und Selbstbewusstsein sind für Schulkinder wertvolle Entwicklungsziele, zu denen Ihre Hortpädagogik wesentlich beitragen kann.
In der Hortpädagogik gibt es zahlreiche Möglichkeiten, um Kinder im Schulalter zu stärken und die Entwicklung zu selbstbewussten Persönlichkeiten effektiv zu begleiten.

Schenken Sie Vertrauen

Sagen Sie in passenden Situationen zu einem Kind: „Ich vertraue dir.“ Diese 3 Worte können im richtigen Moment wahre Wunder bewirken. Bringen Sie dem Kind jedoch kein blindes Vertrauen entgegen: Das Kind sollte die Regeln kennen und genau wissen, wie es Ihnen beweisen kann, dass Sie ihm zu Recht vertraut haben.

Praxisbeispiel: Schicken Sie ein oder mehrere Kinder in ein nahe gelegenes Geschäft zum Einkaufen. Überlegen Sie gemeinsam, was das Kind für den Obstsalat einkaufen soll, der am Nachmittag zubereitet wird. Überschlagen Sie die Summe für die Zutaten und statten Sie das Kind mit Geld aus. Besprechen Sie, dass Sie neben den Einkäufen einen Kassenzettel erwarten und das Wechselgeld zurückhaben möchten. Sprechen Sie dem Kind gegenüber aus, dass Sie ihm vertrauen und glauben, dass es den Auftrag korrekt erledigt.

Schaffen Sie Entscheidungsspielräume

Lassen Sie die Hortkinder bei möglichst vielen Entscheidungen mitbestimmen. Nehmen Sie dabei die Einwände, Fragen und Bedenken der Kinder genauso ernst, als hätte eine Mitarbeiterin diese geäußert. So entwickeln die Kinder Selbstbewusstsein und fühlen sich angenommen und akzeptiert. Mögliche Entscheidungsspielräume, die Sie den Kindern in Ihrem Hort zugestehen können, sind z. B.:

  • Entscheidung, was vom Erlös des Sommerfestes angeschafft werden soll
  • Wahlmöglichkeit, ob das Kind direkt nach dem Unterricht zu Mittag essen möchte oder ob es zunächst spielen oder sich austoben möchte
  • Freiheit zu entscheiden, ob sich das Kind am Ausflug oder an Angeboten des Hortes beteiligen möchte
  • Mitbestimmungsmöglichkeit, wie ein Raum, z. B. die Disko-Ecke, neu gestaltet werden kann
  • Entscheidungsfreiheit, wo sich das Kind außerhalb der Hausaufgabenzeit aufhalten möchte, z. B. in den Räumen oder am Außenspielgelände

Geben Sie Kindern ein Recht zum „Nein“

Thematisieren Sie mit den Kindern immer wieder, dass sie das Recht haben, „Nein“ zu sagen. Erwachsene und auch andere Kinder sollten dieses „Nein“ akzeptieren, wenn es vernünftig begründet werden kann. Kinder sollten so bald wie möglich folgende Regel lernen: „Mein Körper gehört mir!“ Besprechen Sie mit den Kindern anhand von zahlreichen anschaulichen Beispielen:

  • Niemand hat das Recht, dich anzufassen oder festzuhalten, wenn du das nicht möchtest.
  • Kinder und auch Erwachsene sollten respektieren, wenn Kinder sagen: „Nein, das will ich nicht.“

Tipp für Ihre Praxis: Führen Sie einen „Nein-Tag“ im Hort ein. An diesem Tag sollten Sie mit den Kindern verbindliche Regeln einführen, nach denen die Kinder das „Neinsagen“ üben dürfen. Regeln, die sich beim „Nein-Tag“ bewähren, sehen Sie auf dieser Seite. Wiederholen Sie den „Nein-Tag“ in regelmäßigen Abständen.
Wenn Sie den Kindern die Regeln für den „Nein-Tag“ gründlich erklären, stellen Sie sicher, dass sie den Tag ernst nehmen und nicht ins Lächerliche ziehen. Starke Kinder haben einen natürlichen Schutzschild, der sie vor Gefahren, Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen schützt. Helfen Sie mit, den Schutzschild täglich zu vergrößen!

Mustervereinbarung: Regeln für den „Nein-Tag“ im Hort

Ziel des „Nein-Tages“ ist es, dass Hortkinder lernen, wie sie begründet „Nein“ sagen können, ohne andere zu verletzen.  
Regeln:
1. Jeder darf am „Nein-Tag“ „Nein“ sagen. Diese Regel gilt für dich und auch für die Erzieherinnen.
2. Ein „Nein“ zählt nur, wenn du das „Nein“ so begründen kannst, dass der Grund verständlich ist.
Beispiel: Du darfst nicht einfach sagen: „Nein, ich mache keine Hausaufgaben, weil ich keine Lust habe!“ Du kannst jedoch dein „Nein“ so begründen: „Nein, ich möchte heute keine Hausaufgaben machen. Morgen ist unser Wandertag. Da bekomme ich keine Hausaufgaben auf, deshalb will ich die Aufgaben nicht heute, sondern morgen machen.“
3. Du darfst mit deinem „Nein“ niemanden verletzen oder in Gefahr bringen.
4. Bestehende Hortregeln und Grenzen dürfen nicht angetastet werden (z. B. Hortschluss oder Aufsichtspflicht der Erzieherinnen).